EStG 1988: § 6 Z 2 lit a
Wird die Aktivierung einer Schadenersatzforderung gegen den Pächter aus festgestellten Wildschäden mit der Begründung unterlassen, dass
die erhobenen Schäden nicht durch eine unzureichende oder falsche Jagdausübung durch den Pächter, sondern durch eine großräumig falsche Abschussplanung seitens der Jagdbehörde verursacht worden sei,