EStG 1988: § 15, § 67 Abs 1 und Abs 2
Sachbezugsverordnung, BGBl II 2001/416: § 5 idF BGBl II 2003/582
Gewährt eine Bank ihren Arbeitnehmern zinsverbilligte Darlehen und wird mit den Arbeitnehmern eine monatliche Abrechnung der Kreditzinsen vereinbart, hat dies zur Folge, dass die Arbeitnehmer Monat für Monat eine Zinsersparnis realisieren und diese somit keinen sonstigen Bezug iSd § 67 Abs 1 EStG 1988 darstellt.