FinStrG: § 8 Abs 1, § 33
PSG: § 18
Zu den Kernzuständigkeiten eines Stiftungsvorstandes nach PSG zählen die Rechnungslegung (§ 18 PSG) und die Führung der Bücher der Privatstiftung, wobei ihm auch die Einhaltung aller abgabenrechtlicher Bestimmungen obliegt.