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KESt bei Forderungsverzicht gegenüber Gesellschafter/Nachweis der Teilwertminderung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/89ÖStZB 2014, 157 Heft 6 v. 31.3.2014

KStG: § 8

EStG 1988: § 6 Z 1

1) Verzichtet eine KapGes causa societatis zugunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor. Für die Zurechnung einer verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter kommt es darauf an, ob, wann und in welcher Höhe ihm ein vermögenswerter Vorteil zugeflossen ist. An diesen nach § 19 Abs 1 EStG 1988 zu bestimmenden Zeitpunkt des Zuflusses knüpft auch der KESt-Abzug an.

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