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Familienbeihilfe - Einholung der im ersten Studienabschnitt verlorenen Zeit im zweiten Abschnitt nicht möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/87ÖStZB 2014, 154 Heft 6 v. 31.3.2014

FLAG: § 2 Abs 1 lit b idF BGBl I 1999/23

1) Bei der Beurteilung, ob der Anspruch auf Familienbeihilfe für den Anspruchszeitraum gegeben ist, ist grundsätzlich eine ex ante Prüfung vorzunehmen.

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