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Rückwirkende Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/85ÖStZB 2014, 151 Heft 6 v. 31.3.2014

FLAG: § 2 Abs 1, § 6, § 8

Bei der Antwort auf die Frage, ob die Behinderung des Bf in einem Grad von 70 vH bereits ab Juli 2009 gegeben war, war die BerufungsBeh an die den Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zugrunde liegenden Gutachten gebunden und durfte diese nur insoweit prüfen, ob sie schlüssig und vollständig und nicht einander widersprechend sind.

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