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Vom Reisebüro selbst erbrachte Beförderungsleistungen unterliegen nicht der Margenbesteuerung für Reisebüros

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/28ÖStZB 2014, 70 Heft 3 v. 12.2.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 308

Die MwSt-Sonderregelung für Reisebüros nach Art 306 bis 310 MwStRL betrifft Umsätze von Reisebüros, soweit die Reisebüros gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die Durchführung der Reise Leistungen anderer StPfl in Anspruch nehmen. Die MwSt-Sonderregelung für Reisebüros ist somit nur auf von Dritten bezogene Leistungen anwendbar.

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