MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 12, Art 135 Abs 1 Buchst k
Art 12 Abs 1 RL 2006/112 erlaubt den Mitgliedstaaten, auch die nicht nachhaltige, also bloß gelegentliche Lieferung von "Baugrundstücken" zu besteuern. Österreich hat davon keinen Gebrauch gemacht. Nach Art 135 Abs 1 Buchst k ist die Lieferung unbebauter Grundstücke mit Ausnahme von "Baugrundstücken" befreit.