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Steuerbefreiung für Eintritt in einen Aquapark

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/314ÖStZB 2014, 547 Heft 19 v. 1.10.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 132 Abs 1 Buchst m

1. Art 132 Abs 1 Buchst m der RL 2006/112 normiert eine MwSt-Befreiung für in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben. Die Befreiung zielt darauf ab, breite Schichten der Bevölkerung auf dem Gebiet des Sports und der Körperertüchtigung zu fördern. Die Befreiung ist nicht auf organisiert, planmäßig oder mit dem Ziel der Teilnahme an Sportwettkämpfen ausgeübte sportliche Betätigungen beschränkt, sie begünstigt allerdings nicht rein im Rahmen von Erholung und Unterhaltung erbrachte Leistungen.

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