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Übernahme von Verlusten durch Gesellschafter-Gf als verdeckte Einlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/292ÖStZB 2014, 499 Heft 18 v. 22.9.2014

EStG 1988: § 4 Abs 4

Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach stRsp des VwGH grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften.

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