KommStG: § 6a, § 8 Z 2, § 11 Abs 2
BAO: § 9 Abs 1, §§ 80 ff
Im Erk VwGH 30. 4. 2003, 2003/13/0041, ÖStZB 2003/518, hat der VwGH unmissverständlich seine frühere Rsp bekräftigt, dass der Betrieb einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nicht unter die Steuerbefreiung des § 8 Z 2 KommStG subsumiert werden kann.