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Bewertung einer Forderung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/265ÖStZB 2014, 451 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

BewG 1955: § 69 Abs 1 lit a

BAO: § 198

1) Der Umstand, dass eine GmbH "nie gezwungen war, Insolvenz anzumelden", sagt nichts darüber aus, ob dies auch bei Eintreibung der strittigen Forderung noch zugetroffen hätte.

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