BewG 1955: § 69 Abs 1 lit a
BAO: § 198
1) Der Umstand, dass eine GmbH "nie gezwungen war, Insolvenz anzumelden", sagt nichts darüber aus, ob dies auch bei Eintreibung der strittigen Forderung noch zugetroffen hätte.
BewG 1955: § 69 Abs 1 lit a
BAO: § 198
1) Der Umstand, dass eine GmbH "nie gezwungen war, Insolvenz anzumelden", sagt nichts darüber aus, ob dies auch bei Eintreibung der strittigen Forderung noch zugetroffen hätte.