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Keine Ausnahme von der Abgabepflicht nach dem Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz bei gesundheitlichen Gründen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/277ÖStZB 2014, 462 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

Krnt Zweitwohnsitzabgabegesetz: § 3 Abs 1 lit c

§ 3 Abs 1 lit c Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz lautet wie folgt:

"§ 3

Ausnahmen von der Abgabepflicht

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