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Erhöhte Familienbeihilfe für aufgrund einer explodierten Handgranate behinderten Sohn - Feststellung verrichtbarer Tätigkeiten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/256ÖStZB 2014, 439 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

FLAG: § 2 Abs 1 lit c, § 8 Abs 6

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