vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antrag auf Ausgleichszahlung für in Polen lebende Kinder - Anwendung der VO Nr 1408/71 durch Beitrittsakte und Verletzung des AuslBG nicht eingeschränkt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/220ÖStZB 2014, 409 Heft 14 v. 21.7.2014

FLAG: § 3 Abs 1, § 53 Abs 1

VO (EWG) 1408/71: Art 73

Die VO (EWG) 1408/71 ist auf AN und Selbstständige sowie Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern gleichermaßen anzuwenden. Es ist daher unerheblich, ob die Person, auf die sich das System der sozialen Sicherheit bezieht, Dienstnehmer oder Selbstständiger iSd genannten VO ist. Wesentlich für die Anwendung ist einzig und allein der Umstand, dass der bf polnische Staatsangehörige, der in Österreich gemeldet ist und dessen Ehefrau mit den Kindern in Polen lebt, seit 1. 8. 2005 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte