EStG 1988: § 47 Abs 2
1) Ein Dienstverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Pflegepersonal kann nicht mit der Begründung verneint wer-
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EStG 1988: § 47 Abs 2
1) Ein Dienstverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Pflegepersonal kann nicht mit der Begründung verneint wer-
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