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EUSt-Befreiung: Substitution der fehlenden österr UID durch Sonder-UID des Spediteurs auch schon vor 2011 möglich/Anschließende ig Lieferung: Nachreichung der UID-Nummer des Käufers möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/192ÖStZB 2014, 355 Heft 12 v. 15.6.2014

UStG: Art 6 Abs 3 idF BGBl 756/1996

1) Gem Art 6 Abs 3 UStG in der – im Beschwerdefall noch anzuwendenden – Fassung des BG BGBl 756/1996 ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von ig Lieferungen verwendet werden.

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