EStG 1988: § 108e
Für den Investitionszuwachs prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter konnte in den Streitjahren 2002 und 2003 gemäß § 108e Abs 1 EStG 1988 eine befristete IZP von 10 % geltend gemacht werden. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählten allerdings ua Gebäude (§ 108e Abs 2 EStG 1988).