EStG 1988: § 34
VO BGBl 303/1996 idF BGBl II 416/2001: § 3 und § 4
Die Anschaffungskosten eines Elektromobils "Neptun" iHv € 5.300,- sind bei einem Gehbehinderten, der sich sonst nicht außerhalb des Hauses fortbewegen könnte, als außergewöhnliche Belastung iSd § 4 der VO des BMF über außergewöhnliche Belastungen (= nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel) anzuerkennen.