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Elektromobil "Neptun" kein gewöhnliches Kfz iSd VO über außergewöhnliche Belastungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/185ÖStZB 2014, 343 Heft 12 v. 15.6.2014

EStG 1988: § 34

VO BGBl 303/1996 idF BGBl II 416/2001: § 3 und § 4

Die Anschaffungskosten eines Elektromobils "Neptun" iHv € 5.300,- sind bei einem Gehbehinderten, der sich sonst nicht außerhalb des Hauses fortbewegen könnte, als außergewöhnliche Belastung iSd § 4 der VO des BMF über außergewöhnliche Belastungen (= nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel) anzuerkennen.

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