EStG 1988: § 13
1) Durch das StRG 1993, BGBl Nr 818, wurde § 13 mit Wirkung ab der Veranlagung 1994 ein letzter Satz angefügt, nach dem die Sofortabschreibung des § 13 für Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind, ausgeschlossen ist.