vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine unechte stille Ges bei Beschränkung des Abfindungsbetrages auf den Buchwert im Falle der außerordentlichen Kündigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/166ÖStZB 2014, 305 Heft 11 v. 1.6.2014

EStG: § 23 Z 2

UGB: § 137, § 186 Abs 1, § 187 Abs 1

Eine unechte stille Ges liegt vor, wenn der stille Gesellschafter gesellschaftsrechtlich so gestellt wird, als wäre er Kommanditist. Es muss also im Innenverhältnis insb vereinbart sein, dass der stille Gesellschafter an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist; diese Beteiligung muss jedenfalls für den Fall der Auflösung der Ges bestehen. (vgl Vorerkenntnis VwGH 27. 2. 2008, 2005/13/0050, ÖStZB 2008/523)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte