BAO: §§ 115, 167 Abs 2
Fehlt im eine Berufung als verspätet zurückweisenden B die Auseinandersetzung mit dem Hauptinhalt der eidesstattlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Rechtzeitigkeit
BAO: §§ 115, 167 Abs 2
Fehlt im eine Berufung als verspätet zurückweisenden B die Auseinandersetzung mit dem Hauptinhalt der eidesstattlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Rechtzeitigkeit