WAO: §§ 145, 149
Wr VGSG: §§ 3, 8, 13
Sind Schwarzlieferungen einer Brauerei an den Veranstalter von Publikumstanzveranstaltungen bei mechanischer Musik diesem eindeutig zuordenbar, können diese Lieferungen auch der Bemessung der VergnügungsSt zugrunde gelegt werden.