Stmk KanalAbgG 1955: § 4
1. Der Begriff des "Wirtschaftsgebäudes" ist nach dem allg Sprachgebrauch auszulegen und bedeutet demnach das meist zu einem Kloster, Schloss, Gut gehörende Gebäude wie Küche, Stall, Scheune, Brauhaus, Schmiede oder Ähnliches (in der Nähe des Wohngebäudes).