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Abschreibung der (Teil-)Herstellungskosten eines Betriebsgebäudes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/31ÖStZB 2013, 43 Heft 3 v. 1.2.2013

EStG 1988: §§ 7, 8, 10a Abs 3

§ 10a Abs 3 EStG 1988 sieht lediglich eine einmalige vorzeitige Abschreibung von 7 % für begünstigte (Teil-)Herstellungskosten eines Betriebsgebäudes (neben der normalen AfA gem § 8 EStG 1988) vor.

VwGH 29. 3. 2012, 2011/15/0196

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