vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsprämie: Flächenabweichungen bei Vor-Ort-Kontrolle

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/358ÖStZB 2013, 692 Heft 24 v. 20.12.2013

1) Auch nach der VO (EG) Nr 73/2009 des Rates vom 19. Jänner 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der VO (EG) Nr 1290/2005, (EG) Nr 247/2006, (EG) Nr 378/2007 sowie zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1782/2003, ABl L 30 vom 31. Jänner 2009, S 16, hat jeder Betriebsinhaber für die Direktzahlungen jedes Jahr einen Antrag einzureichen, der ua alle landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebes zu enthalten hat. Nach Art 19 Abs 2 leg cit stellen die Mitgliedstaaten ua kartographische Unterlagen mit der Lage der ermittelten Flächen zur Verfügung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte