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Übertragung des geistigen Miteigentums an einer Erfindung als mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/269ÖStZB 2013, 487 Heft 18 v. 25.9.2013

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 2 Abs 1

1. Wenn ein Miteigentümer einer (zum Patent angemeldeten) Erfindung sein geistiges Miteigentum entgeltlich auf einen andern Miteigentümer überträgt, kann diese Übertragung den Gegenstand eines mehrwertsteuerpflichtigen Umsatzes bilden. Dem Erwerber steht somit der Vorsteuerabzug zu, auch wenn der Kaufpreis noch nicht entrichtet ist.

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