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Die im italienischen Recht der Umgründung von Bankbetrieben italienischer öffentlich-rechtlicher Körperschaften vorbehaltene begünstigte Aufwertungsmöglichkeit ist eine selektive Begünstigung und damit eine verbotene Beihilfe

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/268ÖStZB 2013, 481 Heft 18 v. 25.9.2013

UmgründungssteuerG

AEUV: Art 107

1. Für Betriebseinbringungen einer italienischen Ges in eine andere italienische Ges gilt nach italienischem Recht die

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