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Die italienische Regelung, wonach in dritter Instanz anhängige Steuerverfahren eingestellt wurden, verstößt trotz der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Erhebung der MWSt auch nicht hins der MWSt-Verfahren gegen Unionsrecht, weil bloß Verfahren betroffen waren, die schon mehr als 10 Jahre (in der Praxis mehr als 14 Jahre) anhängig waren.

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/264ÖStZB 2013, 469 Heft 17 v. 2.9.2013

MWSt

EUV: Art 4 Abs 3

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