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Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Best des Vlbg KriegsopferAbgG und des Vlbg GemeindevergnügungsStG als unzulässig wegen anderer Rechtsverfolgungsmöglichkeit bzw mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre des Antragstellers

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2013/260ÖStZB 2013, 463 Heft 17 v. 2.9.2013

VergnügungsSt

B-VG: Art 140 Abs 1

Vlbg GemeindevergnügungsStG: § 1

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