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Richtlinienkonforme polnische Regelung betreffend Verpflichtung zur Erbringung eines Nachweises für die Zustellung einer berichtigten Rechnung im Falle einer Entgeltsminderung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/236ÖStZB 2013, 420 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

MWSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 90 Abs 1

Nach polnischem Recht darf der Unternehmer im Falle der Entgeltsminderung (wegen nachträglicher Rabatte, Warenrückgaben, etc) nur dann seine USt-Schuld mindern, wenn er eine Bestätigung des Erhalts der berichtigen Rechnung durch den Empfänger der Ware bzw Dienstleistung beibringt. Grundsätzlich ist dieses Erfordernis, dass der Unternehmer im Besitz einer vom Vertragspartner übermittelten Bestätigung über den Erhalt der berichtigten Rechnung verfügt, eine zulässige Bedingung iSd Art 90 Abs 1 der MwStRL und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Neutralität.

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