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Ungarische Regelung über Vorsteuerabzug nach Ist-Grundsätzen ist richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/226ÖStZB 2013, 395 Heft 13 und 14 v. 10.7.2013

MwSt

MwStStystRL 2006/112/EG : Art 183

1. Nach der ungarischen MwSt-Regelung wird ein Vorsteuerüberhang dem Unternehmer generell nicht ausbezahlt, soweit er dem Leistungserbringer den Kaufpreis samt MwSt noch nicht bezahlt hat. In einem solchen Fall wird der Vorsteuerüberhang bloß auf nachfolgende Steuerzeiträume vorgetragen. Mit dieser Einschränkung der Vorsteuererstattung hat Ungarn gegen die MwStStystRL verstoßen.

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