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Portugiesische Kfz-Steuer zählt zur MwSt-Bemessungsgrundlage bei Kfz-Lieferungen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2013/224ÖStZB 2013, 391 Heft 13 und 14 v. 10.7.2013

MwSt

MwStStystRL 2006/112/EG : Art 78 Abs 1 Buchst a, Art 79

1. Die portugiesische Kfz-Steuer wird durch zur Lieferung des Kfz gehörende Vorgänge ausgelöst. Steuerschuldner ist der Lieferer (Kfz-Händler). Eine solche Steuer zählt gem Art 78 MwStSystRL zur MwSt-Bemessungsgrundlage für die Lieferung der Kfz.

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