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Beschlagnahme von Glücksspielautomaten bei Berufung des Betreibers auf landesgesetzliche Bewilligung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/215ÖStZB 2013, 376 Heft 13 und 14 v. 10.7.2013

GSpG: § 4 Abs 2, § 53, 60 Abs 25

Krnt VeranstaltungsG: § 5 Abs 4

Das Vorliegen eines B betreffend die Genehmigung von Glücksspielapparaten nach dem Krnt VeranstaltungsG, der ausdrücklich anordnet, dass der Einsatz den Betrag oder Gegenwert von 50 Cent und der Gewinn den Betrag von 20 € nicht überschreiten dürfe, bedeutet noch keine ausreichende Entkräftung des Verdachts auf einen fortgesetzten Eingriff in das Glücksspielmonopol. (vgl E 27. 4. 2012, 2012/17/0023).

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