vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auflösungs- und Räumungsvereinbarung anlässlich der einvernehmlichen, außergerichtlichen Auflösung eines Bestandverhältnisses kein gebührenpflichtiger Vergleich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/195ÖStZB 2013, 340 Heft 12 v. 25.6.2013

GebG: § 17, 33 TP 20

ABGB: § 1330

1. Die Annahme eines Vergleichs nach § 1380 ABGB setzt die Strittigkeit oder Zweifelhaftigkeit eines Rechts voraus, die durch beiderseitiges Nachgeben beseitigt wird. Strittig oder zweifelhaft ist ein Recht dann, wenn die Parteien uneins sind, ob oder in welchem Umfang ein Recht entstanden ist oder noch besteht. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht gegeben, wenn die aus einem Bestandvertrag resultierenden wechselseitigen Rechte und Pflichten weder strittig noch zweifelhaft sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte