BAO: §§ 78, 243
VwGG: § 41
1. Im Mehrparteienverfahren ist eine Berufung von Parteien gegen einen B, der ihnen nicht zugestellt, wohl aber gegenüber anderen Parteien bereits erlassen wurde, zulässig (vgl E 14. 12. 2007, 2006/05/0071, mwN).
BAO: §§ 78, 243
VwGG: § 41
1. Im Mehrparteienverfahren ist eine Berufung von Parteien gegen einen B, der ihnen nicht zugestellt, wohl aber gegenüber anderen Parteien bereits erlassen wurde, zulässig (vgl E 14. 12. 2007, 2006/05/0071, mwN).