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Keine begünstigte Besteuerung einer Pensionsabfindung bei Übersteigen des Barwerts des Pensionsanspruches und freier Wahl zwischen mehreren gleichwertigen (primären, aber alternativen) Ansprüchen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/156ÖStZB 2013, 273 Heft 10 v. 22.5.2013

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit e, § 124b Z 53

1. Der in § 67 Abs 8 lit e EStG 1988 verwendete Begriff "Barwert" bezieht sich nicht auf eine (unmittelbar zu leistende) Abfindungszahlung als solche, sondern auf die Pension (Barwert des Pensionsanspruches).

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