vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Italienische Registersteuer auf Kapitalerhöhungen im Wesentlichen richtlinienkonform

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/124ÖStZB 2012, 257 Heft 9 v. 2.5.2012

Gesellschaftsteuer

KapitalansammlungsRL 68/335 : Art 4 Abs 1

1. Nach italienischem Recht löste die Erhöhung des Kapitals einer KapGes Gesellschaftsteuer in Form einer 1 %-igen Registersteuer aus. Die Steuer entstand bereits mit der Genehmigung und Registereintragung des Rechtsaktes. Bei Unterbleiben der Maßnahme konnte eine Erstattung nur dann erfolgen, wenn die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes in einem Zivilurteil rechtskräftig festgestellt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte