Einkommensteuer
AEUV Art 56
Das luxemburgische ESt-Recht gewährte Unternehmern eine Investitionsbegünstigung (Steuergutschrift), wenn sie Investitionen in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte durchführten und die Investitionen dazu bestimmt waren, dauerhaft im Inland zu verbleiben. Diese Regelung verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit. In Bezug auf ausschließlich in Luxemburg stpfl (aber auch in anderen Mitgliedstaaten tätige) Unternehmer findet sie auch keine Rechtfertigung durch das Erfordernis der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse.