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Keine Beziehereigenschaft bei bloßer Empfangnahme von tabakstpfl Tabakwaren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/113ÖStZB 2012, 228 Heft 8 v. 16.4.2012

TabStG §§ 27, 29

1. Zur Beurteilung des Vorliegens gewerblicher Zwecke bei der Beförderung ist es unerheblich, ob der Beförderer mit der Beförderung der Tabakwaren eigene gewerbliche Zwecke verfolgt oder ob diese Beförderungen den gewerblichen Zwecken einer anderen Person dienen.

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