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Kein Vorsteuerabzug bei zum Schein gemischter Nutzung eines Privatgebäudes; Rechtswirkungen der Festsetzung von USt-Vorauszahlungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/108ÖStZB 2012, 217 Heft 8 v. 16.4.2012

UStG 1994: §§ 2 Abs 1, 12 Abs 2 lit a, 21 Abs 3

BAO §§ 23, 167 Abs 2

1. Kann unbedenklich von keiner entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Büroräumen in einem ansonsten privat genutzten Penthouse ausgegangen werden, wird der Errichter des Gebäudes durch die Versagung des Vorsteuerabzuges nicht in subjektiven Rechten verletzt.

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