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Unzulässiger Antrag auf Aufhebung eines B der AbgBeh zweiter Instanz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/90ÖStZB 2012, 187 Heft 7 v. 2.4.2012

BAO § 299

Aus § 299 BAO ergibt sich keine Befugnis der AbgBeh erster Instanz, einen B der AbgBeh zweiter Instanz aufzuheben. Ein derartiges Vorgehen stellt sich damit als Versuch dar, eine Beschwerde gegen einen B auf dem Umweg über einen Antrag auf dessen Aufhebung zu wiederholen.

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