VO (EG) 73/2009 : Art 30, 41 (Art 29, 42 der Verordnung (EG) Nr 1782/2003)
MOG 2007 § 8 Abs 2 Z 10
Betriebsinhaber erhalten - unbeschadet besonderer Bestimmungen in einzelnen Stützungsregelungen - keine Zahlungen, wenn feststeht, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Zahlungen künstlich geschaffen haben, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.