BAO § 184
Bei Fehlen von Inventuren sind die Voraussetzungen für eine Schätzung unter Heranziehung von Rohaufschlägen gegeben.
VwGH 6. 7. 2011, 2006/13/0025
BAO § 184
Bei Fehlen von Inventuren sind die Voraussetzungen für eine Schätzung unter Heranziehung von Rohaufschlägen gegeben.
VwGH 6. 7. 2011, 2006/13/0025