Verbrauchsteuern
RL 95/59/EG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die USt: Art 9
1. Österreich hat mit Verordnung BGBl II 2006/171 Mindest-Kleinverkaufspreise für Zigaretten festgelegt. Durch diese Festlegung von Mindest-Kleinverkaufspreise hat Österreich gegen Art 9 der RL 95/59 EG verstoßen. Bei der österreichischen Regelung über Mindest-Kleinverkaufspreise ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer aus ihren niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird.