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Entfall der ErbSt-Pflicht eines Noterben bei Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch im Pflichtteilsübereinkommen nach Geltendmachung des Anspruchs

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/384ÖStZB 2012, 686 Heft 24 v. 17.12.2012

ErbStG § 1 Abs 1 Z 1, § 2 Abs 1 Z 1

Verzichtet ein Pflichtteilsgläubiger vor der Geltendmachung auf den Anspruch, kommt es zu keiner Steuerpflicht. Gleiches gilt, wenn der Pflichtteilsgläubiger (Noterbe) im selben Pflichtteilsübereinkommen mit dem Geltendmachen des Anspruchs darauf gleichzeitig wieder verzichtet.

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