EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16 lit a, § 15 Abs 1, § 25 Abs 1
Garantiert ein Arbeitgeber seinen Dienstnehmern einen Mindestbetrag an Trinkgeldern, kann ein solcherart garantierter "Trinkgeldbetrag" nicht der Steuerbefreiungsbest nach § 3 Abs 1 Z 16a EStG 1988 subsumiert werden.