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Zolltarifliche Einordnung von Sandalen; Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabg wegen Irrtums der Zollbeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/379ÖStZB 2012, 672 Heft 23 v. 3.12.2012

VO (EG) 87/2658 und VO 2003/1789 Teil II (KN Art 64)

ZK: Art 220 Abs 2 lit b

1. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und der Anm zu den Abschn oder Kapiteln der KN festgelegt sind. Zur zolltarifarischen Einreihung einer Sandale, deren Oberteil überwiegend aus Leder und Spinnstoffen besteht, muss geprüft werden, ob das Leder, das den

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