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KommSt-Pflicht von auch im operativen Bereich mit Programmierdienstleistungen tätigem Gesellschafter-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/375ÖStZB 2012, 667 Heft 23 v. 3.12.2012

KommStG § 2

EStG 1988: § 22 Z 2

Der Umstand, dass Gesellschafter nicht nur Aufgaben der Geschäftsführung, sondern auch Tätigkeiten im operativen Bereich der GmbH (EDV-Programmierdienstleistungen) ausüben, hindert nicht, ihre Bezüge insgesamt der Spezialbest des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu subsumieren. Die Best des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 stellt nämlich auf die Art der Tätigkeit des an der KapGes wesentlich Beteiligten nicht ab.

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