RL 92/12/EWG : Art 3 Abs 3 Unterabs 2
Stmk GetrSt
Werden alkoholische Getränke in einer Speisegaststätte zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, wobei den Gästen eine Infrastruktur wie Gasträume, Geschirr, Tische, Stühle, Toilet-
RL 92/12/EWG : Art 3 Abs 3 Unterabs 2
Stmk GetrSt
Werden alkoholische Getränke in einer Speisegaststätte zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, wobei den Gästen eine Infrastruktur wie Gasträume, Geschirr, Tische, Stühle, Toilet-